Wie sieht das Energiekonzept aus?
19. Juli 2023Wieso wurden fossile Energieträger berücksichtigt?
27. Juli 2023Wie sieht das Energiekonzept aus?
19. Juli 2023Wieso wurden fossile Energieträger berücksichtigt?
27. Juli 2023Die Energieversorgung soll möglichst nachhaltig, also unter Vermeidung von fossilem CO2, zu aktuell marktgängigen Preisen erfolgen. Lokale Bedarfe sollen möglichst lokal bedient werden, Überschüsse aber auch vermieden werden. Eine Autarkie ist dabei aber nicht angestrebt. Damit ergeben sich als Leitindikatoren (key performance indicators = KPI) CO2-Emissionen, Kosten und Eigenverbrauch. Energieeffizienz ist kein KPI, da davon ausgegangen werden kann, dass nachhaltige und gleichzeitig kostengünstige Versorgungsstrategien ressourcenschonend sind.
Außerdem sollte ein Konzept nur für das Helleheide-Quartier entwickelt werden. Der Fliegerhorst als Gesamtheit sollte nach Vorgabe des Masterplans nicht betrachtet werden, wodurch größere Konzepte ausgeschlossen wurden.
Ausschlaggebend für die endgültige Investitionsentscheidung seitens der GSG waren neben den oben genannten Leitindikatoren (KPI) auch äußere Rahmenbedingungen, die sich außerhalb des Einflussbereiches des Forschungsprojektes befanden.
So war z.B. aufgrund veränderter Förderbestimmungen bei der öffentlichen Wohnraumförderung zwischenzeitlich auch die Inanspruchnahme von Zuschüssen der KfW für energieeffiziente Gebäude möglich. Dieser Umstand hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung der GSG im Quartier Helleheide, um einen deutlich höheren Gebäudeenergiestandard anzustreben.
Die Vorgaben der KfW in Bezug auf den Einsatz erneuerbarer Energien waren jedoch mit einem Erdgas betriebenen BHKW (Blockheizkraftwerk), wie es von der KEHAG ursprünglich vorgesehen wurde, nicht mehr zu erfüllen. Daher wurde seitens der GSG beschlossen, auf ein wärmepumpenbasiertes Konzept zur Energieversorgung umzustellen.
Dieser Technologiewechsel führte im Umkehrschluss dazu, dass das von der KEHAG entwickelte Geschäftsmodell des Quartiersaggregators aufgegeben werden musste, da ein flexibel steuerbarer Stromerzeuger (BHKW) innerhalb der Kund:innen-Anlage entfällt und gleichzeitig mit der Wärmepumpentechnologie der Strombedarf signifikant erhöht wurde.
Leider kam es zu Beginn des Jahres 2022 zu einem Förderstopp durch die KfW. Dies hatte zur Folge, dass für den Mietwohnungsneubau keine Zuschüsse mehr beantragt werden konnten. Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes wurde seitens der GSG beschlossen, auch ohne die Zuschüsse der KfW an dem gewählten Wärmepumpen-Konzept und dem höheren Energiestandard der Gebäude festzuhalten.